Sekt Austria mit geschützter Ursprungsbezeichnung
Mit der 2015 ins Leben gerufenen Pyramide „Sekt Austria“ wurde für heimische Qualitätsschaumweinerzeugnisse ein Meilenstein zum geschützten Ursprung (g.U.) gesetzt. Drei geschützte Ursprungs-Kategorien sollen dabei den KonsumentInnen eine klare Orientierung bieten: Die Kategorie „Sekt Austria“ repräsentiert Frische und Trinkfreude, wobei auch die primäre Frucht besonders gut zur Geltung kommen kann. Dabei ist eine Reifezeit von mindestens neun Monaten auf der Hefe bei Flaschengärung beziehungsweise mindestens sechs Monate bei Tankgärung vorgegeben. „Sekt Austria Reserve“ hingegen erfordert mit einer Reifezeit von 18 Monaten auf der Hefe eine deutlich längere Entwicklungszeit, wobei die Flaschengärung obligatorisch ist. Damit bewegt sich diese Kategorie auf einem Niveau, das mit Spumante, Cava und französischem Crémant vergleichbar ist. Die „Sekt Austria Große Reserve“ lässt sich durchaus mit den besten Schaumweinen der Welt messen, wie Franciacorta und Champagner. Mindestens 36 Monate auf der Hefe bei einer traditionellen Flaschengärung lassen hier Qualitäten entstehen, die schon häufig bei Blindverkostungen von ExpertInnen mit Champagner gleichgestellt wurden. Diese drei Kategorien österreichischen Sekts sind durch die rot-weiß-rote Banderole auf dem Flaschenkopf leicht erkennbar.
Österreichischer Sekt ohne geschützte Ursprungsbezeichnung
„Österreichischer Sekt“ („Österreichischer Qualitätsschaumwein“) ohne geografische Angabe oder geschützte Ursprungsbezeichnung darf unter dieser Bezeichnung nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn er in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern ist. Wenn entweder die der Herstellung zugrunde liegenden Trauben oder der Grundwein aus Österreich stammen, darf das Erzeugnis mit „Österreichischer Qualitätsschaumwein“ oder „Österreichischer Sekt“ bezeichnet werden. Ist lediglich die Herstellung des Sekts in Österreich erfolgt, darf das Produkt mit „hergestellt in Österreich“ bezeichnet werden. Die Kategorie „Österreichischer Sekt“ entspricht zwar in puncto Herkunft einem Wein ohne geografische Angabe oder geschützte Ursprungsbezeichnung mit Rebsorten, daraus lassen sich aber keinesfalls Rückschlüsse auf eine verringerte Qualität ziehen, da es sich mitunter um eine bewusste Entscheidung der Sektkellerei beziehungsweise des Weinguts handelt, ihren Sekt außerhalb der Sekt-Austria-Pyramide zu erzeugen.