Lebensmittelgewerbe als Nahversorger

Ein Artikel von Andrea Sturm | 25.03.2020 - 16:00
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Bundesinnungsmeister Willi Mandl © Andrea Sturm

Einen deutlichen Appell an die Bevölkerung richten die Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe, Josef Schrott für die heimischen Bäcker, Rudolf Menzl, für die heimischen Fleischer und Leo Jindrak, für die heimischen Konditoren: „Unsere handwerklichen Betriebe stehen in den Regionen nach wie vor für die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen, lokal produzierten Lebensmitteln bereit. Diese Gewerbeunternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten in dieser extremen Notlage einen wichtigen Beitrag, Österreich mit dem Nötigsten zu versorgen, und das noch dazu mit kurzen Wegen“. „Außerdem ist es für die Kunden in den einzelnen Fachgeschäften viel sicherer und leichter möglich den Abstand zu anderen Personen einzuhalten“, ergänzt Innungsmeister Schrott.

Bundesinnungsmeister Willibald Mandl, Fleischermeister, dazu: „Wir als lokal eingebettete Unternehmen sehen es als unsere Pflicht, hier weiter zu arbeiten und so unseren Beitrag zu leisten, unsere Gemeinden und darüber hinaus natürlich alle Menschen in Österreich gut versorgt zu halten“.

In den vergangenen Tagen haben die Unternehmen aber teils deutliche Einbußen verzeichnen müssen, manche Betriebe haben Rückgänge von bis zu 90 Prozent. „Im Ort zu kaufen und damit auch die regionalen Strukturen in der Krise zu stärken ist überlebensnotwendig für diese Betriebe. Und damit überlebensnotwendig zur Aufrechterhaltung der lokalen Nahversorgung“, so die Innungsmeister.

Viele Betriebe reagieren in dieser Situation mit neuen Angeboten, wie etwa Lieferservices und ausgeweiteten Vorbestellungen – ein Service, das gerade von älteren Personen sehr gerne in Anspruch genommen wird.

„Den Rückgang in der Kundenfrequenz können diese Angebote aber bei weitem nicht wettmachen. Es geht hier um Existenzen und um Jobsicherung in einer kleinbetrieblichen Struktur und es geht darum, dass auch nach der Krise der Bäcker, der Fleischer und der Konditor sowie andere Betriebe ihren Kundinnen und Kunden wieder mit ihren handwerklichen Produkten zur Verfügung stehen können.“