Neues Urteil

Nur mit Alkohol

Ein Artikel von Alexandra Pickner | 17.11.2025 - 14:48
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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des EU-Rechts ist nun für sämtliche Gerichte Europas bindend. Diese Regelung wird erhebliche Veränderungen auf dem Getränkemarkt mit sich bringen, insbesondere da alkoholfreie Varianten von Spirituosen stark im Trend liegen.

Die gesetzliche Definition schützt die Bezeichnung „Gin“ für Spirituosen, die aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt werden und mindestens 37,5% Alkohol enthalten müssen. Selbst mit dem Zusatz „alkoholfrei“ bleibt die Verwendung des Begriffs „Gin“ für alkoholfreie Produkte unzulässig.
Der Auslöser war eine Beschwerde gegen einen Hersteller, der ein Produkt mit der Bezeichnung „Virgin Gin Alkoholfrei“ auf den Markt brachte. Das zuständige Gericht stellte fest, dass die Bezeichnung irreführend sein kann und gegen die EU-Spirituosenverordnung verstößt. Der Hersteller darf sein Produkt zwar weiterhin verkaufen, allerdings nicht mehr unter dem Namen. Das Urteil soll den Verbraucherschutz stärken und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten.
Für Hersteller alkoholfreier Spirituosen bedeutet dies, dass kreative Namen und präzises Marketing gefragt sind, um Verwechslungen zu vermeiden und Rechtskonformität zu gewährleisten.