Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten haben sich auf neue Kennzeichnungsregeln für alkoholfreien und alkoholreduzierten Wein geeinigt. In Zukunft darf Wein als „alkoholfrei“ mit dem Zusatz „0,0%“ gekennzeichnet werden, wenn der Alkoholgehalt 0,05 Volumenprozent nicht übersteigt.
Weine dürfen - ähnlich wie Bier - mit einem Gehalt von unter 0,5% Alkohol auch als „alkoholfrei“ gekennzeichnet werden und dürfen aber den Zusatz „0,0%“ nicht tragen. Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 0,5 Volumenprozent, deren Alkoholgehalt um mindestens 30% reduziert wurde, sollen die Bezeichnung „alkoholreduziert“ tragen dürfen.
Die Einigung muss noch vom Parlament und den EU-Staaten formell angenommen werden – in der Regel ist das nur mehr Formsache.
Quelle: Iko