Der Einsatz von Raucharomen beschränkt sich nicht auf Produkte, die auch auf herkömmliche Weise geräuchert werden. Sie werden vielmehr gezielt eingesetzt, um Lebensmitteln ein rauchiges Aroma zu geben. Im Gegensatz zum traditionellen Räuchern steht dabei nicht die Haltbarkeit des Lebensmittels, sondern ausschließlich die geschmackliche Wirkung im Vordergrund.
Für die Herstellung von Raucharomen werden sogenannte Primärprodukte verwendet. Dabei handelt es sich um komplexe Stoffgemische, die durch die kontrollierte Verbrennung von Holz gewonnen werden. Aus diesen Gemischen lassen sich Raucharomen herstellen, die Lebensmitteln einen Rauchgeschmack verleihen. Sie können beispielsweise direkt in ein Produkt eingearbeitet oder auf dessen Oberfläche aufgebracht werden. Raucharomen werden in vielen unterschiedlichen Lebensmitteln eingesetzt. Dazu gehören neben Fleisch, Fisch und Käse auch pflanzliche Fleischalternativen, Suppen, Soßen und Eintöpfe, Gewürzmischungen, Getränke, Chips sowie verschiedene Süßwaren.
Warum wurden die Stoffe neu bewertet?
Einige Bestandteile der Primärprodukte können das Erbgut schädigen. Solche Stoffe werden als genotoxisch bezeichnet. Eine Schädigung des Erbguts kann unter bestimmten Umständen die Entstehung von Krebs begünstigen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) untersuchte die Sicherheit der Primärprodukte und veröffentlichte ihre Bewertung im November 2023. Dabei wurden bei sechs der geprüften Primärprodukte Stoffe mit genotoxischen Eigenschaften festgestellt. Bei zwei weiteren Produkten konnten mögliche gesundheitliche Risiken wegen unzureichender Daten nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden die entsprechenden Zulassungen im Jahr 2024 nicht verlängert. Für die Lebensmittelbranche wurden jedoch Übergangsregelungen geschaffen. Dadurch erhalten Hersteller Zeit, ihre Rezepturen und Produktionsverfahren anzupassen.
Welche Fristen gelten?
Die erste Übergangsfrist ist am 1. Juli 2026 abgelaufen. Seit diesem Zeitpunkt dürfen die betroffenen Primärprodukte für die Herstellung von Raucharomen bei den meisten Lebensmitteln nicht mehr eingesetzt werden. Für bestimmte Lebensmittel gelten allerdings längere Übergangsregelungen. Bei Fleisch und Fleischerzeugnissen, Käse sowie Fisch und Fischereierzeugnissen – einschließlich Krebs- und Weichtieren – ist die Verwendung der betreffenden Primärprodukte noch bis zum 1. Juli 2029 möglich. Ob ein Lebensmittel mit Raucharomen behandelt wurde, lässt sich grundsätzlich anhand der Zutatenliste erkennen.
Die neuen Vorgaben beziehen sich auf bestimmte Ausgangsstoffe für Raucharomen und bedeuten nicht, dass traditionell geräucherte Lebensmittel grundsätzlich gesundheitlich unbedenklich sind. Auch beim herkömmlichen Räuchern können unerwünschte und potenziell gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.